In Kürze: Eine KFZ Haftpflichtpolice braucht jeder, der ein Auto zulassen möchte. Darüber hinaus macht es bei einigen Autos Sinn eine Teilkasko- oder eine Vollkaskoversicherung abzuschließen.
Eine Insassenunfallversicherung, die häufig angeboten wird, ist überflüssig.
Kosten: Hier ist eine Pauschalaussage nicht möglich, da die Kosten von mehreren Faktoren abhängig sind, z.B. Art des Autos, Schadensfreiheitsklasse, Fahrer, Fahrleistung und noch viele weitere Faktoren.
Tipp:
Neupreis in Kaskoversicherung: Neuwagen verlieren in der Regel schon kurz nach dem Kauf deutlich an Wert. Bei Totalschaden zahlt die Versicherung daher weniger. Die meisten Policen bieten eine Klausel, die Entschädigung zum Neuwert garantiert, je nach Tarif für 6 bis 24 Monate.
Kaufpreis: Diese Klausel greift, wie die Klausel oben, bei Gebrauchtwagen, je nach Tarif meist für 3 bis 24 Monate ab dem Kauf. Wichtig ist das für Käufer
teurer Gebrauchtwagen.
Mallorca-Police: Hier geht es um die Versicherung für Mietautos im Ausland. Dort sind die gesetzlichen Deckungssummen mitunter zu niedrig. Mit diesem Zusatz gibt der Haftpflichtversicherer in der Regel mindestens die deutsche gesetzliche Deckung. Das gilt aber nur innerhalb der Grenzen Europas und den außereuropäischen Gebieten der EU. Wer etwa in den USA, in Thailand oder im asiatischen Teil der Türkei einen Mietwagen nimmt, braucht eine „Traveller-Police“.
Marderschäden/Tierbisse: Ein Marder kann im Motorraum Schäden für hunderte Euro verursachen. Die Kasko sollte nicht nur Marder umfassen, sondern allgemein Tierbisse.
Wildschaden: Die Teilkasko zahlt nur bei Unfällen mit Haarwild, das sind Wildschweine, Hirsche, Rehe, Dachse und Hasen. Sie zahlt nicht bei Federwild, wie Fasane oder Haus- und Nutztiere, wie Kühe, Pferde, Hunde und Katzen. Besser ist es, wenn die Versicherung alle Tiere umfasst.
Lawinen: Die Teilkasko umfasst manchmal auch Lawinen. Das kann in lawinengefährdeten Regionen, wie im Skiurlaub etwa, sinnvoll sein.
Abzug neu für alt: Wird das Auto nach einem Unfall mit Neuteilen repariert, übernimmt der Versicherer mitunter nicht die vollen Kosten, weil die Neuteile
einen Wertzuwachs des Autos bedeuten. Mit dieser Klausel schränkt er seine Leistung nicht ein.
Schadenrückkauf: Vor allem bei kleineren Schäden lohnt es nicht, den Versicherer einzuschalten. Die Rückstufung der Schadensfreiheitsklasse käme teurer als der Schaden. In der Vollkasko gibt es dieses Recht nicht automatisch, viele Versicherer räumen es aber ohne Aufpreis ein.
Fahrlässigkeit: Baut der Kunde grob fahrlässig einen Unfall, etwa durch Missachten einer roten Ampel, zahlt die Kasko nur einen Teil. Mit dieser Klausel entfällt die Leistungskürzung. Das greift aber nicht bei Alkohol, Drogen und Diebstahl.
Rabattschutz: Mit diesem Schutz wird der Kunde nicht hochgestuft, wenn er einen Schaden macht. Wechselt er später den Versicherer, wird er aber mit der Schadenfreiheitsklasse beim neuen Anbieter gemeldet, die er ohne Rabattschutz hätte.
Das ist sinnvoll für Eltern, deren Kinder auch den Wagen der Eltern fahren und sinnvoll für Leute mit einer hohen Schadensfreiheitsklasse ab SF 10.
Auslandsschaden: Hier ersetzt die eigene Ver-sicherung den Schaden, wenn der Kunde im Ausland schuldlos einen Unfall erleidet. Er muss sich also nicht im Ausland mit Assekuranzen, Anwälten und Gerichten herumplagen. Das spart viel Zeit und Nerven.
Fahrerschutz: Beifahrer, die zu Schaden kommen, können Ansprüche an den Unfallverursacher stellen, also den Fahrer des Autos oder den des fremden Pkw.
Der Fahrer selbst kann jedoch niemanden haftbar machen, wenn er die Schuld am Unfall trägt. Dann greift der Fahrerschutz.
Achtung: Wer das Risiko, nicht mehr arbeiten zu können, absichern will, sollte eine
Insassenunfallversicherung: Beifahrer, die zu Schaden kommen, können so oder so Ansprüche an den Unfallverursacher stellen, also den Fahrer des Autos oder den des fremden Pkw. Für sie ist eine Zusatzversicherung überflüssig.
Direktregulierung: Erleidet der Kunde im Inland schuldlos einen Unfall, ersetzt der eigene Versicherer den Schaden so, als wäre der Unfallgegner bei ihm versichert. Das muss nicht unbedingt ein Vorteil sein.
Vignette: Müssen nach Glasbruch neue Plaketten gekauft werden, sind das keine großen Beträge, für die ein Versicherungsschutz nötig ist.
Handy: Diese Klausel versichert Handys im geparkten Pkw gegen Diebstahl, aber nur wenn sie nicht von außen zu sehen sind.
Parkschaden: Diese Klausel greift oft nur, wenn der Schaden nur ein einziges Bauteil trifft.
Fähre: Diese Klausel versichert das Auto, falls es mit einer Fähre untergehen sollte.
Es kann sinnvoll sein, eine Verkehrsrechtsschutzversicherung abzuschließen. Denn nach einem Unfall sind oft hohe Summen im Spiel. Da kann jemand, selbst wenn er im Recht ist, am Ende nicht durch alle Instanzen klagen, weil ihm finanziell die Puste ausgeht. Die Police sollte auch Partner und Kinder umfassen, auch als Fußgänger und Radfahrer.