Berufsunfähigkeitsversicherung

Stellenwert:  sehr wichtig für Paare, Eheleute und Familien mit Kind

In Kürze: Es wird eng für die Familie, wenn eine körperliche oder seelische Krankheit die Arbeit unmöglich macht. Daher ist für alle Arbeitnehmer eine Berufsunfähigkeit unbedingt zu empfehlen.

 

Für Beamte ist das Equivalent die Dienstunfähigkeitsversicherung.

Berufsunfähigkeitsversicherung, BU, Vericherungen, Hückelhoven, Wegberg, Heinsberg, Erkelenz, Übach- Palenberg, Wassenberg, Waldfeucht,
Wenn der Arbeitsplatz plötzlich leer bleibt

Kosten: Die Kosten sind abhängig vom aktuellen Verdienst, Alter und Beruf. Daher ist hier keine Pauschalaussage möglich.

 

Tipp:

  • Wer schon einige Vorerkrankungen hat, sollte bei mehreren Versicherungen eine anonyme Risikovoranfrage stellen, um zu sehen, wo es das beste Angebot gibt.
  • Schließe eine Krankentagegeldversicherung in die Berufsunfähigkeit ein.
  • Altersvorsorge und Absicherung der Arbeitskraft sind zwei verschiedene Baustellen und sollten nicht kombiniert werden. Wird die Berufsunfähigkeitsversicherung als Zusatzversicherung an eine Altersvorsorge gehängt, hat in der Regel die Altersvorsorge Vorrang vor der Zusatzversicherung. Will man die Altersvorsorge einmal wieder loswerden, oder wegen temporären Geldmangels beitragsfrei stellen, ist meist auch die Berufsunfähigkeitsusatzversicherung unmittelbar betroffen, was zur Folge haben kann, daß man den Schutz verliert.

Hinweis: Das Thema Berufsunfähigkeit ist sehr komplex. Wendet euch an uns, wenn es Fragen oder Unklarheiten gibt. Eine persönliche Beratung ist kostenlos und sicher hilfreich. Kontakt

Im Detail: Wichtige Fragen zur Berufsunfähigkeit

Welche Leistungen bekomme ich vom Staat im Falle einer Berufsunfähigkeit?

Der Staat, genauer die gesetzliche Rentenversicherung, zahlt eine Erwerbsminderungsrente und keine Berufsunfähigkeitsrente. Wie hoch diese ist, hängt von einigen Faktoren ab.

 

  1. Die Höhe eurer geleisteten Rentenbeiträge ist ein wichtiger Faktor, denn daran bemisst sich der Wert der Erwerbminderungsrente. Die genaue Höhe der Rente findet ihr auf eurer Renteninformation, die einmal im Jahr von der Deutschen Rentenversicherung zugeschickt wird. Gleich die erste Zahl auf der Information ist die Rente wegen voller Erwerbsminderung.
  2. Zweitens kommt es drauf an, ob man voll erwerbsgemindert oder "nur" halb erwerbsgemindert ist. Im ersten Fall könnte man nur noch zwischen 0-3 Stunden am Tag arbeiten. Im zweiten Fall sind es noch 3-6 Stunden am Tag. Bei der halben Erwerbminderungsrente gibt es auch nur den halben Betrag.

 

Die durchschnittliche Erwerbsminderungsrente 2017 betrug 772€ Brutto.

Berufsunfähigkeit? Ich doch nicht!

Manche Menschen mögen denken, dass sie keinen körperlich anstrengenden Job haben und sie auch mit körperlichen Leiden weiter arbeiten könnten.

Das tatsächliche Risiko berufsunfähig zu werden, ist aber hoch. Für einen heute Zwanzigjährigen beträgt die Wahrscheinlichkeit im Laufe seines Lebens berufsunfähig zu werden 43 Prozent.

Inzwischen sind psychische Erkrankungen mit Abstand die häufigste Ursache einer Berufsunfähigkeit. (Mit 43% lagen sie im Jahr 2017 klar vor den Krebserkrankungen (13,1%).)

 

Das Risiko berufsunfähig zu werden ist aber hoch: Für einen Zwanzigjährigen beträgt die Wahrscheinlichkeit 43 Prozent
Das Risiko berufsunfähig zu werden ist aber hoch: Für einen Zwanzigjährigen beträgt die Wahrscheinlichkeit 43 Prozent

2017 wurden ca. 350.000 neue Anträge auf eine Erwerbsminderung gestellt. Tendenz steigend. Die gesetzliche Rentenversicherung lehnt derzeit 43% der Anträge pauschal ab. Deswegen ist es wichtig, privat vorzusorgen.

Voraussetzungen für Erwerbsminderungsrente

Die medizinischen Voraussetzungen für eine Rente wegen Erwerbsminderung sind erfüllt, wenn man wegen Krankheit oder Behinderung nicht mehr mindestens sechs Stunden täglich arbeiten kann, und zwar nicht nur in der erlernten, sondern auch in beliebigen Tätigkeiten!

Hier wird keine Rücksicht auf die Qualifikation des Arbeitnehmers oder sie soziale Zumutbarkeit genommen. Jede Tätigkeit gilt als zumutbar!

 

Neben den medizinischen müssen außerdem folgen­de versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Vor Eintritt der Erwerbsminderung muss man mindestens fünf Jahre versichert gewesen sein (sogenannte allgemeine Wartezeit).
  • In den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbs­minderung müssen drei Jahre mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit belegt sein.(besondere versicherungsrechtliche Voraussetzung)

Darf ich die ganze Rente behalten?

Nein. Von der Erwerbsminderungsrente müssen noch Krankenkassenbeiträge, Pflegeversicherung und gegebenenfalls Einkommenssteuer gezahlt werden.

 

Den Beitrag zur Krankenkasse zahlt der Pflichtversicherte zur Hälfte selbst. Wer freiwillig versichert ist, muss den gesamten Beitrag zahlen. Freiwillig Versicherte oder Privatkrankenversicherte erhalten unter bestimmten Voraussetzungen einen Beitragszuschuss.

Der Beitrag zur Pflegeversicherung muss komplett selber gezahlt werden. Im Jahr 2019 war dies 3,05% oder 3,3% für Kinderlose.

Einkommenssteuer fällt erst an, wenn eure Gesamteinkünfte über 9168€ (Single) oder 19336€ (verheiratet) sind.

Warum eine private Berufsunfähigkeitsversicherung?

Die private Berufsunfähigkeitsversicherung ist dazu gedacht, die große Lücke zum Nettoeinkommen, die bei einer Erwerbsminderung entsteht, zu schließen. Da der Schutz der Erwerbsminderungsrente alleine bei weitem nicht ausreicht, ist die private Berufsunfähigkeit als Ergänzung unbedingt zu empfehlen.

Vorteile

  • Man erhält die vereinbarte Rente, wenn man in seinem zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr arbeiten kann.
  • Man erhält die Rente schon ab 50 % berufsunfähigkeit. 
  • Bei Berufsunfähigkeit bekommt man vom ersten Tag an Geld – auch rückwirkend. 
  • Keine Verweisung auf einen anderen Beruf.
  • Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung wird je nach Rentenlaufzeit nur gering besteuert.
  • Sozialabgaben müssen gar nicht entrichtet werden.

Nachteile

  • Vor Abschluss wird eine Gesundheitsprüfung durchgeführt
  • Vorerkrankungen können zum Ausschluss, höherer Prämie oder sogar zur Ablehnung führen
  • Für manche Berufsgruppen ist sie sehr teuer.

Zahlen die Versicherer überhaupt?

Wird jemand berufsunfähig, ist die Person im Schnitt 47 Jahre alt. Dann ist es wichtig, dass der Berufsunfähigkeitsversicherer zahlt – und das schnell. Viele, die eine Berufsunfähigkeit melden, bekommen sofort ihre Rente.

Das belegen drei Studien, die Finanztest (Schwesternzeitschrift von Stiftung Warentest) gemacht hat. (Quelle folgt)

 

Die Leistungsquote liegt bei etwa 70 Prozent – höher als vielfach vermutet. Man kann einiges dafür tun, damit ein Versicherer die Berufsunfähigkeit anerkennt. Man sollte alle Nachweise, die ein Versicherer verlangt einholen und vorlegen. Oft scheitert es daran, dass Versicherte die angeforderten Gutachten oder Tätigkeitsbeschreibungen nicht einreichen. Eine juristische Beratung hilft, Fehler zu vermeiden.

 

Bei Klage Chance 50 : 50

Lehnt ein Berufsunfähigkeitsversicherer die Leistung ab, gibt es die Möglichkeit, vor Gericht zu ziehen. Normalerweise trägt ein Rechtsschutzversicherer die Kosten des Rechtsstreits. Die Chance, einen Prozess zu gewinnen liegt bei 50 : 50.

Das belegt ein Rechtsgutachten, in dem Finanztest 143 Gerichtsurteile auswertete. (Quelle folgt)

Worauf sollte ich bei einer guten Berufsunfähigkeitsversicherung achten?

  • Verzicht auf abstrakte Verweisung: Der Versicherer verzichtet altersunabhängig bei Berufsunfähigkeit darauf, den Kunden auf einen anderen Beruf zu verweisen und deshalb die Rente zu verweigern.
  • Verzicht auf abstrakte Verweisung auch in der Nachprüfung. Damit verzichtet der Versicherer auch in der späteren Nachprüfung auf die abstrakte Verweisung.
  • Sechs-Monats-Prognose: Die Berufsunfähigkeit wird anerkannt, wenn ein Arzt sie für „voraussichtlich sechs Monate“ prognostiziert.
  • Rückwirkende Leistung. Lässt sich nicht sofort feststellen, ob ein Kunde berufsunfähig bleibt, wartet der Versicherer sechs Monate mit der Rentenzahlung. Wird weitere Berufsunfähigkeit attestiert, zahlt er rückwirkend ab Beginn der Berufsunfähigkeit.
  • Nachversicherungsgarantie: Der Schutz kann später ohne erneute Gesundheits- und Risikoprüfung bei wichtigen Anlässen erhöht werden, etwa bei Heirat, Geburt, Einkommenserhöhung, Aufnahme einer selbstständigen hauptberuflichen Tätigkeit und bei Immobilienerwerb. Darüber hinaus erlauben manche Anbieter auch eine Erhöhung ohne Anlass.
  • Karenzzeit vermeiden: Das bedeutet, die Versicherung zahlt nicht sofort, sobald die Berufsunfähigkeit festgestellt wird, sondern erst nach einer bestimmten Wartezeit. Diese kann sechs Monate betragen, aber auch zwei Jahre, je nachdem, was im Vertrag vereinbart ist.Das macht die Versicherung zwar günstiger aber man muss diese Wartezeit auch überbrücken können.

Alternativen

Die erste Wahl zur Absicherung der Arbeitskraft ist immer die Berufsunfähigkeit. Wer aber leider wegen Vorerkrankungen keine bekommen kann oder wem die Prämie zu hoch ist, hat noch andere Alternativen mit einem "abgespecktem" Schutz.

 

  • Erwerbsunfähigkeitsversicherung: Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung zahlt je nach Tarif, wenn der Versicherte fast gar nicht mehr oder bis zu maximal drei Stunden täglich in der Lage ist, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen.

Vorteile: Sie bietet einen Invaliditätsschutz im Zusammenhang mit dem Verlust der Arbeitsfähigkeit. Krankheit, Unfall oder Kräfteverfall können den Leistungsfall auslösen. Auch psychische Erkrankungen wie eine Depression und Nervenerkrankungen, sind meist versichert. Für Personen in risikoreichen Berufen, beispielsweise Gerüstbauer, Dachdecker, Maurer, aber auch für Köche, Kranken- oder Altenpfleger ist der Schutz meist wesentlich günstiger als eine Berufsunfähigkeitsvericherung.

 

Nachteile: Sie bietet nur Basisschutz. Die Gesundheitsprüfung vor Vertragsschluss ist meistens ähnlich mit der Berufsunfähigkeitsversicherung. Vorerkrankungen können zur Ablehnung führen. Auch wer zum Beispiel eine Psychotherapie gemacht hat, bekommt meist weder eine Berufs- noch eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung.

 

  • Dread-Disease-Versicherung: Sie zahlt eine Summe auf einen Schlag, wenn eine im Vertrag genannte schwere Erkrankung diagnostiziert ist. Versichert sind häufig Herzinfarkt, Schlaganfall, multiple Sklerose, Querschnittslähmung, Krebs, schwere Erkran kungen des Herzens, der Gefäße, des Gehirns (wie Alzheimer, Parkinson) und der Organe. Außerdem zahlt sie bei Verlust von Fähigkeiten wie Sehen oder Hören, nach schweren Unfällen oder dem Verlust der Fähigkeit zur selbstständigen Lebensführung.

Vorteile: Menschen mit Vorerkrankungen wie Rückenbeschwerden oder psychischen Leiden, haben eine Chance auf einen Vertrag für andere Krankheiten.

 

Nachteile: Es muss genau die versicherte Krankheit diagnostiziert worden sein, die auch versichert ist. Erkrankt der Versicherte beispielsweise an einer Herzmuskelschwäche statt am versicherten Herzinfarkt, geht er leer aus. Außerdem muss die Erkrankung meist dauerhaft und nicht heilbar sein. So zahlt der Versicherer bei einem Schlaganfall nur, wenn neurologische Ausfallerscheinungen bleiben. Psychische Erkrankungen oder Rückenbeschwerden deckt die Versicherung in der Regel nicht ab. Sie hat zudem oft Wartezeiten vereinbart.

 

  • GrundfähigkeitsversicherungSie zahlt, wenn man aufgrund von Krankheit, Verletzung oder Kräfteverfall für mindestens zwölf Monate eine oder mehrere Fähigkeiten verliert. Zu den Fähigkeiten gehören zum Beispiel Sprechen, Hören, Sehen, Treppensteigen, Arme und Hände gebrauchen oder Autofahren. Der Versicherer zahlt meist auch ab einem bestimmten Pflegegrad oder bei Verlust geistiger Leistungsfähigkeit, zum Beispiel des Orientierungsvermögens, oder der Fähigkeit zur selbstständigen Lebensführung.

Vorteile: Keine Prüfung, ob der Versicherte arbeitsfähig ist. Auch bei Pflegebedürftigkeit ab Stufe II oder III gibt es häufig Geld, unabhängig davon, ob der Versicherte Fähigkeiten verloren hat.

 

Nachteile: Die Voraussetzungen, eine Rente zu erhalten, sind hoch. Der Versicherer zahlt nur bei Verlust der im Vertrag beschriebenen Fähigkeit. Meist verlangt er, dass der Versicherte diese Fähigkeit voraussichtlich für ein Jahr und mehr vollständig eingebüßt hat. Außerdem sind psychische Erkrankungen nicht vom Schutz umfasst.