In Kürze: Es wird eng für die Familie, wenn eine körperliche oder seelische Krankheit die Arbeit unmöglich macht. Daher ist für alle Arbeitnehmer eine Berufsunfähigkeit unbedingt zu empfehlen.
Für Beamte ist das Equivalent die Dienstunfähigkeitsversicherung.
Kosten: Die Kosten sind abhängig vom aktuellen Verdienst, Alter und Beruf. Daher ist hier keine Pauschalaussage
möglich.
Tipp:
Hinweis: Das Thema Berufsunfähigkeit ist sehr komplex. Wendet euch an uns, wenn es Fragen oder
Unklarheiten gibt. Eine persönliche Beratung ist kostenlos und sicher hilfreich. Kontakt
Der Staat, genauer die gesetzliche Rentenversicherung, zahlt eine Erwerbsminderungsrente und keine Berufsunfähigkeitsrente. Wie hoch diese ist, hängt von einigen Faktoren ab.
Die durchschnittliche Erwerbsminderungsrente 2017 betrug 772€ Brutto.
Manche Menschen mögen denken, dass sie keinen körperlich anstrengenden Job haben und sie auch mit körperlichen Leiden weiter arbeiten könnten.
Das tatsächliche Risiko berufsunfähig zu werden, ist aber hoch. Für einen heute Zwanzigjährigen beträgt die Wahrscheinlichkeit im Laufe seines Lebens berufsunfähig zu werden 43 Prozent.
Inzwischen sind psychische Erkrankungen mit Abstand die häufigste Ursache einer Berufsunfähigkeit. (Mit 43% lagen sie im Jahr 2017 klar vor den Krebserkrankungen (13,1%).)
2017 wurden ca. 350.000 neue Anträge auf eine Erwerbsminderung gestellt. Tendenz steigend. Die gesetzliche Rentenversicherung lehnt derzeit 43% der Anträge pauschal ab. Deswegen ist es wichtig, privat vorzusorgen.
Die medizinischen Voraussetzungen für eine Rente wegen Erwerbsminderung sind erfüllt, wenn man wegen Krankheit oder Behinderung nicht mehr mindestens sechs Stunden täglich arbeiten kann, und zwar nicht nur in der erlernten, sondern auch in beliebigen Tätigkeiten!
Hier wird keine Rücksicht auf die Qualifikation des Arbeitnehmers oder sie soziale Zumutbarkeit genommen. Jede Tätigkeit gilt als zumutbar!
Neben den medizinischen müssen außerdem folgende versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sein:
Nein. Von der Erwerbsminderungsrente müssen noch Krankenkassenbeiträge, Pflegeversicherung und gegebenenfalls Einkommenssteuer gezahlt werden.
Den Beitrag zur Krankenkasse zahlt der Pflichtversicherte zur Hälfte selbst. Wer freiwillig versichert ist, muss den gesamten Beitrag zahlen. Freiwillig Versicherte oder Privatkrankenversicherte erhalten unter bestimmten Voraussetzungen einen Beitragszuschuss.
Der Beitrag zur Pflegeversicherung muss komplett selber gezahlt werden. Im Jahr 2019 war dies 3,05% oder 3,3% für Kinderlose.
Einkommenssteuer fällt erst an, wenn eure Gesamteinkünfte über 9168€ (Single) oder 19336€ (verheiratet) sind.
Die private Berufsunfähigkeitsversicherung ist dazu gedacht, die große Lücke zum Nettoeinkommen, die bei einer Erwerbsminderung entsteht, zu schließen. Da der Schutz der Erwerbsminderungsrente alleine bei weitem nicht ausreicht, ist die private Berufsunfähigkeit als Ergänzung unbedingt zu empfehlen.
Wird jemand berufsunfähig, ist die Person im Schnitt 47 Jahre alt. Dann ist es wichtig, dass der Berufsunfähigkeitsversicherer zahlt – und das schnell. Viele, die eine Berufsunfähigkeit melden, bekommen sofort ihre Rente.
Das belegen drei Studien, die Finanztest (Schwesternzeitschrift von Stiftung Warentest) gemacht hat. (Quelle folgt)
Die Leistungsquote liegt bei etwa 70 Prozent – höher als vielfach vermutet. Man kann einiges dafür tun, damit ein Versicherer die Berufsunfähigkeit anerkennt. Man sollte alle Nachweise, die ein Versicherer verlangt einholen und vorlegen. Oft scheitert es daran, dass Versicherte die angeforderten Gutachten oder Tätigkeitsbeschreibungen nicht einreichen. Eine juristische Beratung hilft, Fehler zu vermeiden.
Bei Klage Chance 50 : 50
Lehnt ein Berufsunfähigkeitsversicherer die Leistung ab, gibt es die Möglichkeit, vor Gericht zu ziehen. Normalerweise trägt ein Rechtsschutzversicherer die Kosten des Rechtsstreits. Die Chance, einen Prozess zu gewinnen liegt bei 50 : 50.
Das belegt ein Rechtsgutachten, in dem Finanztest 143 Gerichtsurteile auswertete. (Quelle folgt)
Die erste Wahl zur Absicherung der Arbeitskraft ist immer die Berufsunfähigkeit. Wer aber leider wegen Vorerkrankungen keine bekommen kann oder wem die Prämie zu hoch ist, hat noch andere Alternativen mit einem "abgespecktem" Schutz.
Vorteile: Sie bietet einen Invaliditätsschutz im Zusammenhang mit dem Verlust der Arbeitsfähigkeit. Krankheit, Unfall oder Kräfteverfall können den Leistungsfall auslösen. Auch psychische Erkrankungen wie eine Depression und Nervenerkrankungen, sind meist versichert. Für Personen in risikoreichen Berufen, beispielsweise Gerüstbauer, Dachdecker, Maurer, aber auch für Köche, Kranken- oder Altenpfleger ist der Schutz meist wesentlich günstiger als eine Berufsunfähigkeitsvericherung.
Nachteile: Sie bietet nur Basisschutz. Die Gesundheitsprüfung vor Vertragsschluss ist meistens ähnlich mit der Berufsunfähigkeitsversicherung. Vorerkrankungen können zur Ablehnung führen. Auch wer zum Beispiel eine Psychotherapie gemacht hat, bekommt meist weder eine Berufs- noch eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung.
Vorteile: Menschen mit Vorerkrankungen wie Rückenbeschwerden oder psychischen Leiden, haben eine Chance auf einen Vertrag für andere Krankheiten.
Nachteile: Es muss genau die versicherte Krankheit diagnostiziert worden sein, die auch versichert ist. Erkrankt der Versicherte beispielsweise an einer Herzmuskelschwäche statt am versicherten Herzinfarkt, geht er leer aus. Außerdem muss die Erkrankung meist dauerhaft und nicht heilbar sein. So zahlt der Versicherer bei einem Schlaganfall nur, wenn neurologische Ausfallerscheinungen bleiben. Psychische Erkrankungen oder Rückenbeschwerden deckt die Versicherung in der Regel nicht ab. Sie hat zudem oft Wartezeiten vereinbart.
Vorteile: Keine Prüfung, ob der Versicherte arbeitsfähig ist. Auch bei Pflegebedürftigkeit ab Stufe II oder III gibt es häufig Geld, unabhängig davon, ob der Versicherte Fähigkeiten verloren hat.
Nachteile: Die Voraussetzungen, eine Rente zu erhalten, sind hoch. Der Versicherer zahlt nur bei Verlust der im Vertrag beschriebenen Fähigkeit. Meist verlangt er, dass der Versicherte diese Fähigkeit voraussichtlich für ein Jahr und mehr vollständig eingebüßt hat. Außerdem sind psychische Erkrankungen nicht vom Schutz umfasst.