In Kürze: Durch einen Blitzschlag sind viele Elektrogeräte kaputt gegangen. Einbrecher hebeln ein Fenster auf und stehlen Schmuck, Bargeld und eine Spielkonsole. Durch eine Unachtsamkeit bei einer Feier ensteht ein Wohnungsbrand und zerstört viele Klamotten und Einrichtungsgegenstände.
Gegen solche Fälle lässt sich das teure Hab und Gut absichern.
Kosten: Die Kosten einer Hausrat richten sich nach der Wohnungsgröße und der Postleitzahl. In der Regel kann man bei einer normalen Wohnung von Kosten zwichen 60 und 120€ im Jahr ausgehen.
Tipp:
Eine Hausratversicherung tritt bei Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Blitzschlag, Explosion, Einbruchsdiebstahl, Raub, Vandalismus oder Sturm ein.
Versichert sind sämtliche bewegliche Einrichtungsgegenstände, Klamotten, Schmuck, Bargeld, Elektrogeräte usw. Man kann grob sagen, dass alles versichert ist, was aus dem Haus fallen würde, wenn man das Dach abnimmt und umdreht (bildlich gesprochen).
Der Versicherer zahlt entweder die Reparaturkosten zuzüglich eines Ausgleichs für eine mögliche Wertminderung der Gegenstände. Oder er ersetzt ihren Neuwert/Wiederbeschaffungswert, sollten sie zerstört sein.
Es gibt zwei Methoden, um auf eine Versicherungsumme zu kommen.
Beispiel: Der Hausrat wurde mit 40.000€ angegeben. Jetzt gab es einen Brand und der Versicherer schätzt bei der Regulierung dass der Hausrat in wirklichkeit 60.000€ wert war. Da nur zwei Drittel des Hausrats versichert war, zahlt der Versicherer auch nur zwei Drittel der Versicherungssumme.
Diese Methode ist für fast jeden die einfachste und sicherste Methode.
Fahrrad: Wenn ein teures Fahrrad vorhanden ist, sollte es in den Schutz der Hausrat aufgenommen werden. Dann ist das Fahrrad gegen Diebstahl rund um die Uhr versichert und nicht nur beim Gebrauch oder zwischen 6 und 22 Uhr. Das Fahrrad muss mit einem eigenständigen Schloss gesichert sein und am besten an nicht bewegliche Sachen angekettet sein.
Zudem sollen der Schutz auch für Elektrofahrräder gelten.
Elementarschadenschutz: Die Hausratversicherung zahlt nicht für wetterbedingte Überschwemmungen.
Tritt ein Fluss über die Ufer oder läuft der Keller nach einem Starkregen voll, wird nicht gezahlt. Dazu bedarf es der Erweiterung der Elementarschäden. Dann ist der Hausrat auch gegen Überschwemmungen, Lawinen, Erdbeben und Erdrutsch versichert.
Zudem sollte darauf geachtet werden, dass der Rückstau versichert ist. Rückstau ensteht wenn die Kanalisation nach einem Starkregen überlastet ist und das Wasser aus den Leitungen zurück kommt. Oder wenn sich Wasser auf der Oberfläche sammelt und in das Haus gelangt.
Hier ist zu beachten, dass viele Versicherer eine Rückstauklappe im Keller verlangen.
Wenn ihr euch nicht sicher seit, ob eure Hausratversicherung euren Besitz komplett absichert, ober ob die genannten Punkte, drin sind, dann wendet euch an uns für einen kurzen Check. Ist alles okay, dann bleibt auch alles so, wie es ist. Kontakt