In Kürze: Jeder, der andere zu versorgen hat oder den Hinterbliebenen keine Schulden (z.b. aus Finanzierungen) hinterlassen möchte, braucht eine Risikolebensversicherung.
Für nichtverheiratete Paare ist es besonders wichtig, da es keinen Anspruch auf Witwenrente gibt.
Kosten: Beim Preis kommt es auf die Höhe der Absicherung, auf das Eintrittsalter und auf die Dauer der Versicherung an. Ein 35 Jähriger
bezahlt für 200.000€ Absicherung für 20 Jahre jährlich um die 200€.
Tipp:
Anspruch auf Witwenrente haben nur Eheleute oder Partner einer eingetragenen Lebensgemeinschaft.
Unverheiratete Paare haben keinen Anspruch auf Witwenrente.
Bei der Waisenrente hat hat das Kind Anspruch auf die Rente, wenn ein leiblicher Elternteil stirbt. Hier ist es egal, ob die Eltern verheiratet waren.
Wenn der verstorbene Ehepartner schon mindestens 5 Jahre in die gesezliche Rentenversicherung eingezahlt hat, dann kann der Hinterbliebene eine Witwenrente beantragen. Zudem muss die Ehe oder die eingetragene Partnerschaft schon seit einem Jahr bestehen.
Hier unterscheidet man zwischen der großen und der kleinen Witwenrente.
Die große Witwenrente bekommt man, wenn eine der folgenden vier Bedingungen erfüllt ist:
Die Höhe der großen Witwenrente beträgt für Ehen, die nach 2002 geschlossen wurden, 55% der Rente des Verstorbenen.
Die kleine Witwenrente zahlt, wenn keine der oben genannten Bedingungen erfüllt ist. Die kleine Witwenrente ist für Ehen die nach 2002 geschlossen wurden auf 2 Jahre begrenzt und man erhält 25% der Rente des Verstorbenen.
Bevor man sich Gedanken zur Höhe der Absicherung macht, muss man wissen, was man mit der Risikoleben absichern möchte.
Bei einer Finanzierung sollte die Versicherungssumme so hoch sein wie der Kredit. Es gibt auch spezielle Risikolebensversicherungen, die für die Absicherung eines Immobilienkredits entwickelt sind. Diese sind so gemacht, dass die Versicherungssumme mit fällt und sich so der sinkenden Restschuld angleicht.
Darüber hinaus sollte man sich noch mit einer konstanten Versicherungssumme absichern. Hier sollte die Summe das drei- bis fünffache des Jahresbruttoeinkommens betragen. Gerade wenn Kinder im Spiel sind sollte der hinterbliebene Partner ausreichend Geld erhalten, um den Lebensstandart halten zu können.
Wenn die Versicherungssumme ausgezahlt wird, unterliegt sie nicht der Einkommensteuer. Aber Erbschaftsteuer kann fällig werden.
Ehepartner haben 500.000€ Freibetrag, Kinder 400.000€, unverheiratete Paare 20.000€.
Problem: Versichert werden soll der Tod eines Mannes mit 250.000€ Versicherungssumme. Begünstigte ist seine Partnerin, mit der er nicht verheiratet ist. Sie müsste 230.000€ davon versteuern. Sie fiele in die Erbschaftsteuerklasse III mit 30 Prozent Steuersatz.
Lösung: Die Frau schließt den Vertrag selbst ab. Ihr Lebensgefährte ist versicherte Person, Versicherungsnehmerin wird sie. Sie zahlt die Beiträge von ihrem Konto. Beim Tod des Mannes erhält sie das Geld, ohne einen Vertrag zu erben, also ohne Erbschaftsteuer.
Ihr Partner muss bei Abschluss des Vertrags zustimmen, dass sie eine Police auf sein Leben abschließt.
Auf diese Weise können Sie den Freibetrag bei Erbschaften für etwas anderes benutzen.