Risikolebensversicherung

Stellenwert: sehr wichtig für Familien mit Kind, wichtig für Eheleute, für unverheiratete Paare wichtig je nach Lebenssituation

In Kürze: Jeder, der andere zu versorgen hat oder den Hinterbliebenen keine Schulden (z.b. aus Finanzierungen) hinterlassen möchte, braucht eine Risikolebensversicherung.

 

Für nichtverheiratete Paare ist es besonders wichtig, da es keinen Anspruch auf Witwenrente gibt.

Vorsorge für einander ist unumgänglich
Vorsorge für einander ist unumgänglich

Kosten: Beim Preis kommt es auf die Höhe der Absicherung, auf das Eintrittsalter und auf die Dauer der Versicherung an. Ein 35 Jähriger bezahlt für 200.000€ Absicherung für 20 Jahre jährlich um die 200€.

 

Tipp:

  • In der Regel reichen die Basisvarianten der Gesellschaften. Es gibt hier keine Klauseln, auf die geachtet werden muss. Tot ist eindeutig definiert, es gibt kein "scheintot" oder "halbtot". Es sollte nur eine Nachversicherungsgarantie geben. Dann kann man bei konkreten Anlässen, wie der Geburt eines Kindes, die Versicherungssumme ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen.
  • Nicht nur der Hauptverdiener sollte sich absichern, sondern auch der Partner mit weniger Verdienst sollte dies tun. Denn was, wenn der überlebende Partner weniger arbeiten kann, um sich um die Kinder zu kümmern? Sind die Raten für Haus, Auto, etc. noch tragbar?

Wichtigsten Fragen zum Thema Risikoleben

Wer hat Anspruch auf Witwenrente/Waisenrente?

Anspruch auf Witwenrente haben nur Eheleute oder Partner einer eingetragenen Lebensgemeinschaft.

Unverheiratete Paare haben keinen Anspruch auf Witwenrente.

Bei der Waisenrente hat hat das Kind Anspruch auf die Rente, wenn ein leiblicher Elternteil stirbt. Hier ist es egal, ob die Eltern verheiratet waren.

Was zahlt der Staat?

Wenn der verstorbene Ehepartner schon mindestens 5 Jahre in die gesezliche Rentenversicherung eingezahlt hat, dann kann der Hinterbliebene eine Witwenrente beantragen. Zudem muss die Ehe oder die eingetragene Partnerschaft schon seit einem Jahr bestehen.

 

Hier unterscheidet man zwischen der großen und der kleinen Witwenrente.

 

Die große Witwenrente bekommt man, wenn eine der folgenden vier Bedingungen erfüllt ist:

  • Du hast die erforderliche Altersgrenze erreicht: Stirbt dein Ehepartner im Jahr 2020, musst du mindestens 45 Jahre und 9 Monate alt sein (diese Altersgrenze wird jährlich um einen Monat angehoben).
  • Du erziehst ein minderjähriges Kind oder
  • Du kümmerst dich um ein behindertes Kind oder
  • Du bist erwerbsgemindert, weil du wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit nicht unter den üblichen Bedingungen täglich arbeiten kannst.

Die Höhe der großen Witwenrente beträgt für Ehen, die nach 2002 geschlossen wurden, 55% der Rente des Verstorbenen.

 

Die kleine Witwenrente zahlt, wenn keine der oben genannten Bedingungen erfüllt ist. Die kleine Witwenrente ist für Ehen die nach 2002 geschlossen wurden auf 2 Jahre begrenzt und man erhält 25% der Rente des Verstorbenen.

Wie hoch sollte die Absicherung sein?

Bevor man sich Gedanken zur Höhe der Absicherung macht, muss man wissen, was man mit der Risikoleben absichern möchte.

 

Bei einer Finanzierung sollte die Versicherungssumme so hoch sein wie der Kredit. Es gibt auch spezielle Risikolebensversicherungen, die für die Absicherung eines Immobilienkredits entwickelt sind. Diese sind so gemacht, dass die Versicherungssumme mit fällt und sich so der sinkenden Restschuld angleicht.

 

Darüber hinaus sollte man sich noch mit einer konstanten Versicherungssumme absichern. Hier sollte die Summe das drei- bis fünffache des Jahresbruttoeinkommens betragen. Gerade wenn Kinder im Spiel sind sollte der hinterbliebene Partner ausreichend Geld erhalten, um den Lebensstandart halten zu können. 

Tausende von Euro bei der Steuer sparen

Wenn die Versicherungssumme ausgezahlt wird, unterliegt sie nicht der Einkommensteuer. Aber Erbschaftsteuer kann fällig werden. 

Ehepartner haben 500.000€  Freibetrag, Kinder 400.000€,  unverheiratete Paare 20.000€. 

 

Problem: Versichert werden soll der Tod eines Mannes mit 250.000€ Versicherungssumme. Begünstigte  ist seine Partnerin, mit der er nicht  verheiratet ist. Sie müsste 230.000€ davon versteuern. Sie fiele in die Erbschaftsteuerklasse III mit 30  Prozent Steuersatz. 

 

Lösung: Die Frau schließt den Vertrag selbst ab. Ihr Lebensgefährte  ist versicherte Person, Versicherungsnehmerin  wird sie. Sie zahlt  die Beiträge von ihrem Konto. Beim  Tod des Mannes erhält sie das  Geld, ohne einen Vertrag zu erben,  also ohne Erbschaftsteuer.

Ihr Partner muss bei Abschluss des Vertrags zustimmen, dass sie eine Police auf sein Leben abschließt. 

 

Auf diese Weise können Sie den Freibetrag bei Erbschaften für etwas anderes benutzen.