Kosten: Eine gute Unfallversicherung ist für 100- ca. 200€ jährlich zu haben.
Selbständige brauchen in jedem Fall eine, denn sie sind nicht über die gesetzliche Unfallversicherung versichert und haben keinen Schutz.
Tipp:
- Ihr solltet eine ausreichend hohe Summe versichern. So sollte die Grundsumme zwischen 50.000€ und 100.000€ liegen. Je nachdem, wie hoch die Grundsumme ist, sollte
die sogenannte Progression zwischen 500%-1000% liegen, sodass die Vollinvaliditätssumme (das ist die Summe, die man bei 100% Invalidität bekommt) bei mindestens 300.000€ liegt. Besser sind
500.000€.
Klingt kompliziert? Wir sind auch gerne persönlich für euch da ;) Kontakt
Bei den Versicherungen gibt es eine klare Definition, was ein Unfall ist. Die Versicherer erkennen nur Unfälle an, bei denen die versicherte Person „durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper
einwirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet“. Nur wenn diese Bedingungen erfüllt sind, wird die Leistung ausgezahlt. Das Wort „Pauke“ eignet sich als
Merkhilfe für die Definition der Versicherer.
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Plötzlich: Stürze, Verkehrsunfälle oder Tierbisse sind plötzliche Ereignisse. Wenn jemand sich beim Wandern oder Skifahren Erfierungen zuzieht, ist das nach
Definition kein plötzliches Ereignis.
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Von außen: Ein Sturz ist aus Sicht der Versicherer kein Unfall, wenn der Versicherte beim Gehen umknickt. Oder nach einem Herzinfarkt schwer fällt. Das
Unfallereignis kam hier schließlich nicht von außen. Rutscht jemand auf nassem Sand aus oder stolpert über einen Bordstein, liegt ein äußeres Ereignis vor.
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Unfreiwillig: Der Schaden muss unfreiwillig passieren. Steckt Absicht dahinter, zum Beispiel weil jemand sich das Leben nehmen will, fällt es nicht unter die
Unfalldefinition. Auch kann der Versicherer es anzweifeln, wenn der Kunde vor dem Unfall Drogen oder Alkohol konsumierte.
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Auf den Körper: Das Ereignis muss direkt auf den Körper einwirken, nicht auf die Psyche. Wenn eine Bewusstseinsstörung den Unfall auslöst zählt, dies nicht als
Unfall. Verunglückt jemand, weil ihm beim Sport im Hochsommer schwindelig wurde, bekommt er kein Geld vom Versicherer.
Über die gesetzliche Unfallversicherung ist man gegen Unfälle auf der Arbeit versichert. Dazu zählt auch der Arbeitsweg. Aber nur der direkte Weg von und zur Arbeit. Ein kurzer Umweg zum Bäcker
oder Supermarkt beendet den Schutz. Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt folgende Leistungen:
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Heilbehandlungen: Sie übernimmt statt der Krankenkasse die Kosten für die ärztliche Behandlung, Arzneien, Verbands- und Heilmittel, sowie für Aufenthalte im Krankenhaus oder
Reha-Einrichtungen, Physio- und Psychotherapie.
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Verletztengeld: Das Verletztengeld gleicht den Einkommensverlust aus, bis man wieder arbeiten kann. Es beträgt 80% des entgangenen Bruttoentgelts, maximal bis zur Höhe des
Nettolohns und wird für höchstens 78 Wochen gezahlt.
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Pflegegeld: Wer nach einem Unfall pflegebedürftig ist, hatte im Jahr 2018 Anspruch auf ein Pflegegeld in Höhe von 341 bis 1.445 Euro monatlich.
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Rente: Bei einem Gesundheitsschaden kann eine Rente gezahlt werden, wenn der Schaden mindestens 26 ??? lang anhält. Die Höhe der Rente hängt vom bisherigen Einkommen und dem Grad der Beeinträchtigung des Versicherten ab. So würde bei einem
vollständigem Verlust der Erwerbsfähigkeit eine Vollrente in Höhe von zwei Drittel des Jahresbrutto gezahlt werden.
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Hinterbliebenenleistungen: Stirbt der Ehepartner oder ein Elternteil durch einen Arbeitsunfall, wird eine Hinterbliebenenrente gezahlt und ein Teil der Kosten für die
Beerdigung wird übernommen.
Eine private Unfallversicherung zahlt eine vorher ausgemachte Summe aus, wenn man eine dauerhafte Beeinträchtigung nach einem Unfall davongetragen hat. Diese Invalidität wird nach einem
Invaliditätsgrad gemessen. Diesen legt die Versicherung in der sogenannten Gliedertaxe fest. So legen viele Versicherer z.B. den Invaliditätsgrad beim Verlust einer Hand auf 55% fest.
Wäre jetzt die Versicherungssumme 100.000€ bekäme man 55.000€ ausgezahlt.
Aber man kann noch deutlich mehr bekommen, wenn man eine Progression mit einbaut. Damit erhöht man die Versicherungssumme bei schweren Schäden z.B. gäbe es bei einer Progression von 500 dann bei
einer Invalidität von 100% nicht 100.00€ sondern 500.000€.
Überflüssig und unnötig teurer in den Verträgen ist folgendes:
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Beitragsrückgewähr: Dies sind Tarife, bei denen am Ende der Laufzeit die eingezahlten Beiträge, falls in der Zeit kein Unfall passiert, zurückgezahlt werden. Was schön
klingt, ist eine Mogelpackung. Die Beiträge sind von Anfang an sehr viel höher und die Rendite ist schlecht.
- Auch sollte man keine Unfallversicherung mit einer Renten- oder Lebensversicherung koppeln. Die sind unflexibel da man auch den Unfallschutz verliert, wenn man den Hauptvertrag kündigt oder
beitragsfrei stellt.
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Krankenhaustagegeld usw.: Viele Versicherungen bieten Zusatzoptionen wie ein Unfall-Krankenhaustagegeld an. Damit erhalten Versicherte eine vereinbarte Summe für jeden Tag,
den sie aufgrund eines Unfalls im Krankenhaus verbringen. Wenn das einem wichtig ist, sollte das lieber über eine eigene Krankenhaustagegeldversicherung abgeschlossen werden, da diese dann nicht nur nach Unfällen zahlt.
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Unfallrente: Die Unfallrente wird meist erst ab einer 50%igen Invalidität gezahlt. Eine Einmalzahlung gibt es aber bei vielen Unfallversicherungen hingegen schon ab
1%iger Invalidität. Zudem kann man sich selber besser eine monatliche Auszahlungen finanzieren, indem man die von der Versicherung gezahlte Kapitalleistung nach dem Unfall anlegt und sich
regelmäßig selbst etwas auszahlen lässt. Zudem benötigt man wahrscheinlich eher eine Einmalzahlung als eine monatliche Rente. Sei es für den Umbau des Hauses, eine Therapie oder Anschaffung
von Hilfsmitteln. Eine monatliche Rente sollte lieber über eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden.
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Todesfallschutz: Eine Todesfallleistung sollte lieber über eine Risikolebensversicherung abgedeckt werden. Diese zahlt dann auch nach Tod durch eine Krankheit und nicht nur
nach einem Unfall.
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